Assistenzsysteme FAS

Die Zukunft hat längst schon begonnen...

Dank Fahrassistenzsystemen ereignen auf den Schweizer Strassen weniger Unfälle. In vielen Autos sind sicherheitsrelevante Assistenzsysteme noch nicht serienmässig verbaut. Genau das ändert eine neue EU-Verordnung, welche die Schweiz vollumfänglich übernimmt.

Ab Juli 2022 müssen alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeugmodelle mit bestimmten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein. Zwei Jahre später werden in der EU keine Fahrzeuge mehr neu zugelassen, welche nicht über diese Sicherheitssysteme verfügen.

Übersicht

Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert

Viele Autos haben diese Systeme optional oder bereits serienmässig verbaut – vielleicht auch Ihr Fahrzeug?

Gerne beraten wir Sie zu den Assistenzsystemen (FAS), die sich bereits in Ihrem Fahrzeug befinden.

Wir erklären Ihnen die Funktion und zeigen Ihnen in der Praxis, wie zuverlässig die Systeme sind.

Kostenpunkt CHF 200.00 pro Doppellektion (Dauer 90 Minuten).

Rufen Sie uns an unter 079 797 70 70 oder schreiben Sie uns einfach ein E-Mail: info@fahrschule-3b.ch

Wie weit sind selbstfahrende Autos? 

Einsteigen, zurücklehnen, Kaffee trinken und das Handy checken, während das Auto von alleine fährt – ist das die Zukunft der Mobilität? Sicher ist: Die Zukunft des Autofahrens ist autonom. Bis dahin sind aber noch viele Hürden zu überwinden. Wo stehen wir heute, was können automatisierte Fahrzeuge bereits und was findet in der realen Welt Anwendung? Ein kleiner Überblick über den Stand der Dinge in der Welt der selbstfahrenden Autos.

Um über automatisierte Fahrzeuge zu sprechen, benötigen wir zuerst eine klare Einordnung. Sind Autos bereits autonom, wenn sie für mich die Spur- oder Distanzhaltung übernehmen? SAE International, eine gemeinnützige Organisation für Mobilitätstechnologie, definiert fünf Stufen des automatisierten Fahrens wo auch die Schweiz übernommen hat.

Auf Stufe 0 fährt der Mensch eigenständig, ohne Assistenz, in den höheren Stufen übernimmt die Technologie sukzessive mehr Aufgaben.

Stufe 1: Assistenzsysteme: Der Fahrer wird in der Längs- oder Querführung unterstützt – beispielsweise durch einen Spurhalte-Assistenten oder Tempomaten.

Stufe 2: Teilautomatisierung: Gleichzeitiger Support durch mehrere Systeme, welche die Längs- und Querführung unterstützen (z.B. Spurhalte-Assistent und adaptiven Tempomat).

Stufe 3: Bedingte Automatisierung: Das Fahrzeug fährt eigenständig, der Fahrer muss jedoch auf Aufforderung eingreifen und das Steuer übernehmen.

Stufe 4: Hochautomatisierung: Das Auto bewegt sich autonom in einem begrenzten Strassenraum. Fahrzeuge dieser Stufe verkehren bereits in der Schweiz: Im Wallis übernehmen selbstfahrende Postautos Transportaufgaben in der Altstadt von Sitten. In Zukunft könnten etwa Autos auf der Autobahn alleine fahren.

Stufe 5: Vollautomatisierung: Der Mensch wird zum Passagier. Ein Eingreifen ist nicht mehr nötig. Das Auto ist völlig autonom.

Die meisten Autos, die heute auf Schweizer Strassen unterwegs sind, dürften auf Stufe 1 anzusiedeln sein. Moderne Fahrzeuge erreichen bereits Stufe 2. Die Level 3, 4 oder gar 5 sind indes noch nicht verbreitet und bleiben nicht zuletzt wegen regulatorischer Bedenken noch unerreicht.

Wenn es also um Ihr jetziges Auto geht, wo schon die Stufe 1 bis 2 erreicht, können wir Sie dabei unterstützen, wie diese zu gebrauchen sind.

Viele Fahrer kaufen neue Autos mit allen Ausstattungen um wieder beim Verkauf in ein paar Jahren eine gute Chance zu haben.

Diese Fahrstunden sind zum regulären Preis zu haben und sind absolut freiwillig, aber hilfreich.

Kosten: 190.- / Doppellektion von 90 Minuten Dauer.
Sie können bei uns in Bar, aber auch mit Debit- oder Kreditkarten bezahlen vor Ort.

Weitere Informationen zu Fahrassistenzsystemen:
Smartrider.ch von BfU und AGVS

Notbremsassistent

Dabei handelt es sich um ein aktives, automatisiertes Sicherheitssystem, welches das Fahrzeug bei einer drohenden Kollision selbständig abbremst. Dadurch lassen sich Kollisionen verhindern oder deren Konsequenzen abmindern.

Notbremsassistenten sind in der Schweiz für neu zugelassene Personen- und Lieferwagen über 3,5 Tonnen bereits heute vorgeschrieben; künftig sollten sie auch für sämtliche Personenwagen zur serienmässigen Ausstattung gehören.

Studien zeigen, dass jeder zweite Fahrzeuglenker vor Auffahrunfällen zu zögerlich oder gar nicht auf die Bremse tritt.

Die Häufigkeit von Auffahrunfällen liesse sich bei Fahrzeugen mit Notbremsassistenten (inkl. Frontalkollisionswarnern) potenziell um 38% bis 50% reduzieren.

Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 7.2022 (neue Typen) bzw. 7.2024 (alle Pkws und leichten Nutzfahrzeuge). Eine Weiterentwicklung, welche Fussgänger und Velofahrer erkennt, wird ab 7.2024 (neue Typen) bzw. 7.2026 (alle Pkws und leichte Nutzfahrzeuge) obligatorisch.

Quelle: Fahrlehrerportal

Spurhalteassistent

Dieser unterstützt die Fahrer dabei, das Fahrzeug in der Spur zu halten. Er greift aktiv in die Lenkung ein (ist übersteuerbar), wenn das Fahrzeug die Spur verlässt oder kurz davor ist, sie zu verlassen.

Das Abkommen von der Fahrbahn wegen Ablenkung, Müdigkeit oder Blendung kann zu schweren Unfällen führen.

Rund jeder zehnte solcher Unfälle liesse sich mit Spurhalteassistenten vermeiden.

Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 7.2022 (neue Typen) bzw. 7.2024 (alle Pkws und leichten Nutzfahrzeuge).

Quelle: Fahrlehrerportal

Alkohol-Wegfahrsperre in Autos

Ebenfalls 2019 wurde der verpflichtende Einbau einer Vorrichtung für den Anschluss einer Alkohol-Wegfahrsperre für Neuwagen beschlossen.

Ab 2022 ist diese obligatorisch. Verkehrssündern soll damit die Möglichkeit genommen werden, ihren Wagen zu starten, sofern sie unter dem Einfluss von Alkohol stehen.

Vor dem Losfahren müssten diese in ein Röhrchen pusten.

Zeitpunkt der Einführung: Vorbereitung zum Einbau von Alcolock-System ab 7.2022 (neue Typen) bzw. 7.2024 (alle Fahrzeuge).

Quelle: Fahrlehrerportal

Unfalldatenspeicher

In der Richtlinie ist vom sperrigen Begriff der ereignisbezogenen Datenaufzeichnung die Rede.

Ähnlich wie die Blackbox bei einem Flugzeug zeichnet das System vor und nach einem Unfall relevante Parameter auf. Das System zeichnet Geschwindigkeit, Verzögerung, Beschleunigung, Überschlag sowie diverse Fahrzeugfunktionen (Airbags, Licht, Blinker usw.) vor, während und nach einem Unfallereignis auf. Folgend einige Bemerkungen dazu:

UN-Reglement im März 2021 verabschiedet, formales Inkrafttreten Ende 2021.
Aufzeichnung von Unfalldaten, 5 Sekunden vor dem Ereignis bis Ende des Ereignisses.
Daten verbleiben im Fahrzeug.

Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge ab 7.2022 (neue Typen) bzw. 7.2024 (alle Pkws und leichten Nutzfahrzeuge). Obligatorisch für schwere Motorwagen ab 1.2026 (neue Typen) bzw. 1.2029 (alle schweren Motorwagen).

Quelle: Fahrlehrerportal

Notbremslicht

Diese „Lichtsignalfunktion“ auch „adaptives Bremslicht“ genannt, zeigt den anderen Verkehrsteilnehmern an, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer stärken Verzögerung abgebremst wird.

Diese ist neben dem normalen Bremslicht, die zweite erlaubte Lichtart. Entsprechend blinken die Bremslichter in schneller Folge bei einer Verzögerung von über 6 m/s und Tempo jenseits von 50 km/h. Solange das ABS-System regelt blinken die Bremslichter weiter. Steht das Fahrzeug, schaltet sich die Warnblinkanlage dazu und das Bremslicht leuchtet dauerhaft.

Ausgelöst wird das Notbremslicht über das Steuergerät, den Pedaldruck und das Betätigungstempo des Bremspedals.

Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 7.2024 (neue Typen) bzw. 7.2026 (alle Fahrzeuge).

Quelle: Fahrlehrerportal

Müdigkeitswarner

Die EU schreibt hier nicht nur einen «hochintelligenten» Müdigkeitswarner, sondern auch ein Warnsystem bei nachlassender Konzentration vor.

Der Technik-Background ist in der Verordnung nicht näher beschrieben, geht jedoch über die Einblendung einer Kaffeetasse alle zwei Stunden hinaus.

Die Aufzeichnung von Augen- bzw. Lidbewegungen und/oder der Lenkbewegungen spielt bei dem System eine grosse Rolle. Diese Daten sollen kontinuierlich aufgezeichnet und vorgehalten werden.

Allerdings dürfen sie nur in dem geschlossenen System verarbeitet und zu keiner Zeit an Dritte weitergegeben werden.

Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 7.2024 (neue Typen) bzw. 7.2026 (alle Fahrzeuge).

Quelle: Fahrlehrerportal

Rückfahrassistent

Das System erkennt Passanten oder Hindernisse hinter dem Fahrzeug und bremst selbständig bei Erkennung von Objekten hinter dem Fahrzeug.

Die Systeme basieren auf Sensor und/oder Kamera-Informationen.

Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 7.2022 (neue Typen) bzw. 7.2024 (alle Fahrzeuge).

Quelle: Fahrlehrerportal

Schutz gegen Cyberangriffe

Das System schützt die Fahrzeuginformatiksysteme (Software) des Fahrzeugs vor Hackern.

Zeitpunkt der Einführung: Obligatorisch ab 7.2022 (neue Typen) bzw. 7.2024 (alle Fahrzeuge).

Quelle: Fahrlehrerportal

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