Anhänger

Auto mit Anhänger

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Anhänger-Prüfung der Kategorie BE mit oder ohne eigene Kombination. Buchen Sie noch heute Ihre erste Fahrstunde.

Fahrschule 3B

Infos zur Kategorie BE

Um die Anhängerprüfung abzulegen, müssen Sie:

  • Mindestens 18 Jahre alt sein
  • Einen Lernfahrausweis der Kategorie BE besitzen
  • Einen Führerausweis oder Lernfahrausweis der Kategorie B besitzen.

Um einen Lernfahrausweis zu beantragen, müssen Sie am besten einen Lernfahrausweis, definitiven Führerausweis oder einen Führerausweis auf Probe der Kategorie B (Auto) besitzen. Stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt mit all den notwendigen Unterlagen. Der Lernfahrausweis wird Ihnen einige Tage später per Post zugestellt.

Treffpunkt ist bei unseren Fahrzeugen gegenüber an der alten Obfelderstrasse 50, 8910 Affoltern a. A.

Wenn wir mit Ihrem Anhängerzug fahren, so ist der Treffpunkt nach Absprache.

Fahrlehrer Patrick Birchler 079 797 70 70

AngebotKosten inkl. Versicherungsbeitrag

Doppellektion, Dauer 90 Minuten

Mit Kombination Myturn (Auto & Anhänger)

CHF 270.00 

Doppellektion, Dauer 90 Minuten

Mit Ihrer Kombination (Auto & Anhänger)

CHF 200.00

Praktische Prüfung, Dauer 135 Minuten

Mit Kombination Myturn (Auto & Anhänger)

CHF 400.00

Fahrstunden*

Wenn Sie direkt Fahrstunden buchen wollen, so können Sie direkt oben beim Button „Fahrstunden buchen“ schauen welche Termine frei sind.

Wichtig: Wählen Sie aber Patrick Birchler (Fahrlehrer).

Montag – Donnerstag:
08.00 – 09.30 / 10.00 – 11.30 Uhr
13.00 – 14.30 / 15.00 – 16.30 / 17.00 – 18.30 Uhr

Freitag:
08.00 – 09.30 / 10.00 – 11.30 Uhr
13.00 – 14.30 / 15.00 – 16.30 Uhr

Samstag:
08.00 – 09.30 / 10.00 – 11.30 Uhr
13.00 – 14.30 / 15.00 – 16.30 Uhr

Sonntag geschlossen

*Die Zeiten von 1,5 Stunden entsprechen jeweils einer Fahrstunde als Doppellektion mit Start und Ende Angaben.

Wichtig: Bei Lernfahrten mit dem Anhänger (gekennzeichnet mit einem «L») darf alleine oder auch mit Begleitpersonen gefahren werden.
Diese brauchen keinen Führerausweis der Kategorie BE wie früher.

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Weitere Infos zum Anhänger

Wer auf der Autobahn mit seinem Gespann schneller als 80 km/h fahren will, muss sich vergewissern, dass sein Anhänger zugelassen ist. Dies liegt in der Verantwortung des Fahrers. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Verkäufer.
Ob der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar.

Um mit Tempo 100 fahren zu dürfen, braucht es keine Prüfung beim Strassenverkehrsamt. Wird man vom Strassenverkehrsamt zur periodischen Nachprüfung aufgefordert, weil der Termin fällig ist, bietet sich jedoch eine gute Gelegenheit den Experten zu fragen, ob der Anhänger, den man gerade vorführt, für 100 km/h zugelassen ist.

Die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeuges angegebene Anhängelast darf nicht überschritten werden.

Auch die Reifen müssen auf 100km/h ausgelegt sein. Dies ist ersichtlich am Geschwindigkeitsindex, einem Buchstaben (z.B. „N“) auf der rechten Seite der Reifendimension: 185/60 R 12 C 104/101 N. 
Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex „F“ und „G“ sind ungenügend. 
Die Bedeutung der Buchstaben:

F bis   80 km/h
G bis  90 km/h
J bis 100 km/h
K bis 110 km/h
L bis 120 km/h
M bis 130 km/h
N bis 140 km/h

1. Suchen Sie im Fahrzeugausweis die Typengenehmigung
Sie finden die Typengenehmigung im Fahrzeugausweis Ihres Anhängers im Feld 24:

Typenscheinnummer

2. Die max. zugelassene Geschwindigkeit des Anhängers im Schweizerischen Fahrzeug-Datenblatt nachschauen
Unter Punkt 17  im Schweizerischen Fahrzeug-Datenblatt (siehe Abbildung unten) der entsprechenden Typengenehmigung, finden Sie die maximal zugelassene Geschwindigkeit (Vmax) für den Anhänger.
Wenn Sie nicht im Besitz des Fahrzeug-Datenblattes Ihres Anhängers sind: fragen Sie beim Verkäufer oder Importeur des Anhängers nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Vmax nach. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist eruierbar anhand der Typenscheinnummer (zu finden im Feld 24 im Fahrzeugausweis, siehe Abbildung oben).
Ein Online-Verzeichnis von mehr als 200‘000 Schweizerischen Fahrzeug-Datenblättern steht unter www.typenscheine.ch zur Verfügung. Bei nicht im Verzeichnis aufgeführten Typenscheinnummern, z. B. mit einem «X» muss unter Umständen beim Hersteller nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Vmax gefragt werden. Weitere Informationen beim TCS zu Tempo 100 km/h mit Anhängern.
Beispiel Fahrzeug-Datenblatt mit Typenschein Nummer (blau):

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